Abschnitt 5.6, Artikel 5
Geschäftsordnung für die Weltverfassunggebende Versammlung
Weitere Informationen werden in Kürze veröffentlicht.
Quellen:
1. Abschnitt 19.3, Artikel 19 der Verfassung für die Föderation der Erde (CFoE).
Seite zuletzt aktualisiert: 2026-07-11
