Beobachter

(Art von externem Teilnehmer am Parlament)

Regierungen oder Parlamente von Nichtmitgliedsstaaten, Organisationen und akademische Einrichtungen erhalten Beobachterstatus im Parlament.

Beobachterstaaten:

Weitere Informationen werden in Kürze veröffentlicht.

Akkreditierte Beobachterorganisationen:

# Name der Organisation Land Anmerkungen

Quellen:

1. Abschnitt 19.3, Artikel 19 der Verfassung für die Föderation der Erde (CFoE).

Seite zuletzt aktualisiert: 2026-07-11