Regierungen oder Parlamente von Nichtmitgliedsstaaten, Organisationen und akademische Einrichtungen erhalten Beobachterstatus im Parlament.
Beobachterstaaten:
Weitere Informationen werden in Kürze veröffentlicht.
Akkreditierte Beobachterorganisationen:
| # | Name der Organisation | Land | Anmerkungen |
|---|---|---|---|
Quellen:
1. Abschnitt 19.3, Artikel 19 der Verfassung für die Föderation der Erde (CFoE).
Seite zuletzt aktualisiert: 2026-07-11
