Durch die Einhaltung des folgenden Gesetzgebungsverfahrens für die Politikentwicklung stellen die Legislative und die Regierung sicher, dass der Prozess der Gesetzgebung transparent, rechenschaftspflichtig, gründlich und fair ist und dass die Gesetze wohlüberlegt und wirksam sind, was zu einem stabilen und funktionsfähigen Rechtssystem beiträgt:
Vorgesetzgebungsprozess:
Regierungsinitiative:
A. Identifizierung des Problems
Schritt 1: Problemidentifizierung: Die verschiedenen Regierungskommissionen zu bestimmten Weltproblemen und die Agentur für Forschung und Planung (ARP) identifizieren globale politische Fragen oder Bedürfnisse durch öffentliche Anliegen, Datenanalyse oder aufkommende Trends. In der provisorischen Phase ist die Weltproblemkommission (WPC) das zuständige Regierungsorgan für die Erstellung und Pflege einer umfassenden Liste und Beschreibung aller Weltprobleme, einschließlich ihrer Wechselbeziehungen, Auswirkungsprognosen und vorgeschlagenen Lösungen, samt Bibliografien. Darüber hinaus kann sich die Regierung in der provisorischen Phase auf bestehende Listen von Weltproblemen stützen (z. B. Encyclopedia of World Problems and Human Potential), die von anerkannten Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und anderen einschlägigen Stellen sorgfältig zusammengestellt wurden.
Ergebnis: Klare Definition des zu behandelnden Problems.
B. Forschung und Konsultation
Schritt 2: Vorläufige Recherche: Die Kommission oder Behörde führt erste Recherchen durch, um das Problem zu verstehen, Daten zu sammeln und bestehende Lösungen zu prüfen. Dazu gehört auch die Durchsicht eines bestehenden White Paper, um dessen Vorschläge, Empfehlungen und Belege zu verstehen.
Ergebnis: Hintergrundinformationen und ein erstes Verständnis des Problems. Wird ein bereits bestehendes White Paper untersucht, vermittelt es ein Verständnis der bereits dargelegten Politikoptionen und Empfehlungen. Sind Anwendbarkeit und Glaubwürdigkeit des White Paper gegeben, springen wir zu Schritt 6.
Schritt 3: Grünbuch: Ein Grünbuch entwerfen und veröffentlichen, das mögliche politische Optionen darlegt und Rückmeldungen von Interessengruppen und der Öffentlichkeit einholt.
Ergebnis: Sammlung vielfältiger Meinungen und Vorschläge zu verschiedenen politischen Optionen.
Schritt 4: Konsultationszeitraum: Analyse der Rückmeldungen aus der Konsultation zum Green Paper, um die Politikoptionen zu verfeinern.
Ergebnis: Erkenntnisse und verfeinerte Politikoptionen auf der Grundlage der Beiträge der Interessengruppen und der Öffentlichkeit.
C. Ausarbeitung detaillierter Vorschläge
Schritt 5: Weißbuch: Die Kommission oder Behörde erarbeitet ein Weißbuch, das detaillierte politische Vorschläge auf der Grundlage der Rückmeldungen zum Grünbuch darlegt.
Ergebnis: Formeller Vorschlag mit konkreten Empfehlungen und beabsichtigten Maßnahmen.
Schritt 6: Weitere Konsultation: Bei Bedarf erneute Konsultation mit Interessengruppen und der Öffentlichkeit auf der Grundlage der Vorschläge des White Paper.
Ergebnis: Endgültige Vorschläge unter Einbeziehung zusätzlicher Rückmeldungen.
Schritt 7: Verfeinerung der Vorschläge: Die Kommission oder Behörde verfeinert und passt die Vorschläge auf der Grundlage von Rückmeldungen und zusätzlicher Recherche an.
Ergebnis: Überarbeitete und detaillierte Politikvorschläge.
Parlamentarische Initiative:
Informationen werden in Kürze veröffentlicht.
Bürgerinitiative:
Informationen werden in Kürze veröffentlicht.
Gesetzgebungsprozess:
Schritt 8: Gesetzentwurf: Die Kommission oder Behörde erstellt mit Unterstützung des Sekretariats des Parlaments, Provisorisches Weltparlament, den juristischen Textentwurf der vorgeschlagenen Gesetzgebung auf der Grundlage der Empfehlungen des Weißbuchs. Anschließend wird er als Gesetzentwurf veröffentlicht.
Ergebnis: Formeller Gesetzestext, bereit zur parlamentarischen Beratung.
Schritt 9: Parlamentarisches Verfahren: Einbringung des Gesetzentwurfs in das Parlament zur ausführlichen Debatte, Prüfung und Änderung.
Ergebnis: Das Gesetz wird vom Parlament debattiert, geändert und verabschiedet. Es wird erlassen und in die Praxis umgesetzt.
Schritt 10: Überwachung und Bewertung: Die Umsetzung und Wirkung der Gesetzgebung überwachen. Ihre Wirksamkeit bewerten und notwendige Anpassungen vornehmen. Zu Beginn und während jeder Phase legen das Weltparlament und die Weltexekutive gemeinsam Ziele fest und entwickeln Mittel, wie Parlamentskommissionen und Ausschüsse, für die schrittweise Umsetzung der Weltverfassung und für die Umsetzung der vom Weltparlament erlassenen Gesetzgebung.
Ergebnis: Fortlaufende Bewertung und Verfeinerung des Gesetzes.
Kommission für die Gesetzesprüfung:
Commission for Legislative Review, World Legislative Act # 17, zur Prüfung der Weltgesetzgebung und Weltgesetze, die das Weltparlament aus dem bisherigen Bestand des Völkerrechts erlässt oder übernimmt.
Zuständige Regierungsorgane:
Vorbereitungskommissionen,
Provisorische Weltregierung.
Sekretariat des PWP,
Provisorisches Weltparlament, Provisorische Weltregierung.
Kommission für die Überprüfung der Gesetzgebung (CLR),
Integrativer Komplex, Weltregierung.
Agentur für Forschung und Planung (ARP),
Integrativer Komplex, Weltregierung.
Quellen:
1. Abschnitt 19.3, Artikel 19 der Verfassung für die Föderation der Erde (CFoE).
Seite zuletzt aktualisiert: 2026-07-11
